COOKIEBOX 13
Informationspflichten as a Service
Die Link-Lösung für die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Was die Bereitstellung der Informationen für Betroffene betrifft, äußert sich der Gesetzgeber unmissverständlich: präzise, in leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache – so steht es in der DSGVO. Die praktische Umsetzung sorgt häufig für Frust und Unverständnis in Unternehmen. Hier unsere Alternative – schlank in der Darreichung, kostengünstig und zügig realisiert.
Nach Art. 13 und 14 der DSGVO müssen Betroffene über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden.
Die Informationspflichten (Art. 13 & 14 DSGVO) lassen sich dabei – etwas vereinfacht formuliert – auf zwei Punkte reduzieren:
- Datenschutzerklärung Website – betrifft alle Datenverarbeitungen auf der Website, inklusive des Cookie Banners bzw. der Verwaltung von Opt-ins
- Allgemeine Datenschutzerklärung – umfasst alle weiteren Datenverarbeitungen, die im Unternehmen stattfinden bzw. über die Sie Ihre Interessenten und Kunden informieren müssen.
Mit unserer Link-Lösung, die in Ihrer Email-Signatur auf eine umfassende Datenschutzerklärung verlinkt, erfüllen Sie in angemessener Form Ihre Informationspflichten. Betroffene werden informiert und nicht mit Datenschutzhinweisen überflutet.
- Hosting auf EU-Server
- Cross-Domain-Consent
- einmaliger (geringer) Aufwand
- hohe Zeitersparnis (und damit Kostenersparnis)
- komfotabel
- keine wiederkehrenden Arbeitsschritte
- immer DSGVO-konform
- Einfache Integration
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