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CleverReach ist ein E-Mail-Marketing-Tool.

Inhalt des Beitrags

Was ist CleverReach?

CleverReach ist ein E-Mail-Marketing-Tool, das Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, Newsletter-Kampagnen und E-Mail-Marketing-Aktivitäten effizient zu planen, durchzuführen und zu analysieren. CleverReach bietet eine benutzerfreundliche Plattform für die Erstellung, den Versand und das Tracking von E-Mails, mit Fokus auf die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO. 

Welche Funktionen bietet CleverReach an?

CleverReach ist eine E-Mail-Marketing-Lösung, die es Nutzern ermöglicht, gezielte E-Mail-Kampagnen zu erstellen und an eine große Empfängerliste zu senden. Zu den Hauptfunktionen gehören:

  • E-Mail-Editor: CleverReach bietet einen Drag-and-Drop-Editor, der die Gestaltung von professionellen Newslettern ohne Programmierkenntnisse ermöglicht.
  • Kontaktmanagement: Die Plattform unterstützt die Verwaltung und Segmentierung von E-Mail-Listen, sodass Nachrichten an spezifische Zielgruppen gesendet werden können.
  • Automatisierung: CleverReach ermöglicht es, automatische E-Mail-Kampagnen zu erstellen, z. B. Willkommensnachrichten oder Erinnerungen an verlassene Warenkörbe.
  • Analyse und Tracking: Die Plattform bietet detaillierte Berichte über Öffnungsraten, Klicks und Conversions, sodass Unternehmen die Effektivität ihrer Kampagnen messen können.
  • Integrationen: CleverReach lässt sich mit gängigen CRM-Systemen, E-Commerce-Plattformen und CMS wie Shopify, WordPress und Salesforce integrieren, um das Marketing zu optimieren.
  • DSGVO-Konformität: Die Plattform bietet Funktionen, die speziell darauf abzielen, den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, z. B. das Double-Opt-In-Verfahren und die Verwaltung von Einwilligungen.

Warum wird CleverReach verwendet?

CleverReach wird verwendet, um:

  1. E-Mail-Marketing zu optimieren: Unternehmen können professionell gestaltete Newsletter und Marketing-E-Mails erstellen und versenden, um ihre Zielgruppen zu erreichen und die Kundenbindung zu stärken.

  2. Kontaktpflege und Lead-Generierung: Durch gezielte E-Mail-Kampagnen können Unternehmen neue Leads generieren und bestehende Kundenbeziehungen pflegen.

  3. Automatisierung von Marketingprozessen: Unternehmen können automatisierte Workflows einrichten, die Zeit sparen und dafür sorgen, dass relevante Inhalte zur richtigen Zeit an die richtigen Empfänger gesendet werden.

  4. Analyse von Kampagnen: CleverReach bietet detaillierte Analysewerkzeuge, mit denen die Leistung von Kampagnen gemessen werden kann, einschließlich Öffnungsraten, Klickverhalten und Conversion-Daten.

Welche Daten werden verarbeitet?

CleverReach verarbeitet mehrere Arten von personenbezogenen Daten, um E-Mail-Marketing-Kampagnen zu ermöglichen. Diese umfassen:

  1. Kontaktinformationen:

    • E-Mail-Adressen der Empfänger.
    • Name, Vorname oder weitere personenbezogene Daten, die in den Kontaktlisten der Unternehmen enthalten sind.
    • Adressdaten oder andere Kontaktinformationen, sofern bereitgestellt.

  2. Tracking-Daten:

    • Öffnungsraten: CleverReach verfolgt, welche Empfänger die E-Mails geöffnet haben.
    • Klickverhalten: Es wird gespeichert, welche Links innerhalb der E-Mail angeklickt wurden.
    • Conversions: Wenn die E-Mail mit einem Online-Shop verknüpft ist, können auch Verkaufsdaten, die durch Klicks auf Links generiert wurden, verarbeitet werden.

  3. Technische Daten:

    • IP-Adressen der Empfänger beim Anmelden oder Öffnen von E-Mails.
    • Informationen über das verwendete Gerät, den Browser und das Betriebssystem, um das Nutzerverhalten besser zu verstehen.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung

Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.

Wann besteht eine Einwilligungspflicht?

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
  2. Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)

Cookies

Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.

Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.

Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.

Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit

Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:


  1. Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
    a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
    b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
    c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
  2. Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
  4. Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
  5. IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
  6. Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
  7. Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
  8. Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
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IP-Adresse

Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.

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Server-Standort

Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.

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Firmensitz

Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.

CleverReach muss Bestandteil deiner Datenschutzerklärung sein!

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Warum ist CleverReach einwilligungspflichtig?

CleverReach ist nach der DSGVO einwilligungspflichtig, da es personenbezogene Daten von Nutzern verarbeitet, um gezielte E-Mail-Kampagnen durchzuführen. Die wichtigsten DSGVO-Anforderungen in Bezug auf E-Mail-Marketing umfassen:

  1. Einwilligung der Empfänger: Bevor Unternehmen Marketing-E-Mails versenden, müssen sie die ausdrückliche Zustimmung (Einwilligung) der Empfänger einholen. Dies geschieht in der Regel durch ein Double-Opt-In-Verfahren, bei dem der Empfänger seine Anmeldung durch einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail bestätigt.

  2. Transparenz: Die Empfänger müssen genau darüber informiert werden, welche Daten erfasst und zu welchem Zweck verarbeitet werden. In der Datenschutzerklärung muss detailliert erläutert werden, wie CleverReach Daten speichert und verarbeitet.

  3. Recht auf Widerruf: Die Empfänger müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen und den Erhalt weiterer E-Mails abzulehnen. CleverReach bietet hierfür in jeder E-Mail einen Abmelde-Link, der dieses Recht gewährleistet.

  4. Datenminimierung: Nur die Daten, die zur Durchführung der E-Mail-Kampagne unbedingt notwendig sind, dürfen erfasst werden.

Durch diese Anforderungen ist der Einsatz von CleverReach in der EU einwilligungspflichtig, um sicherzustellen, dass die Daten der Empfänger ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei verarbeitet werden.

Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von CleverReach

CleverReach ist eine leistungsfähige und flexible E-Mail-Marketing-Plattform, die Unternehmen bei der Erstellung, Verwaltung und Optimierung ihrer E-Mail-Kampagnen unterstützt. Die intuitive Benutzeroberfläche und die umfassenden Funktionen wie Automatisierungen, Segmentierungen und Analyse-Tools machen es zu einem unverzichtbaren Tool für Unternehmen, die ihre Kunden effektiv über E-Mail-Marketing erreichen wollen.

Allerdings müssen Unternehmen, die CleverReach verwenden, sicherstellen, dass sie die DSGVO-Bestimmungen einhalten. Dies bedeutet, dass vor dem Versand von E-Mails die Einwilligung der Empfänger eingeholt und transparent kommuniziert werden muss, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. CleverReach bietet alle nötigen Funktionen, um diese Anforderungen zu erfüllen, und ist somit eine gute Wahl für datenschutzkonformes E-Mail-Marketing.

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Erich Panihin

Erich Panihin

CEO & Head of Product

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