Crazy Egg
Einwilligung erforderlich
Crazy Egg
Crazy Egg ist eine Heatmap. Heatmaps dienen der Analyse des Nutzerverhaltens auf deiner Website.
- Sitz: La Mirada, Kalifornien, Vereinigte Staaten
- Kategorie: Heatmap
- Rechtsgrundlage: Einwilligung erforderlich via Constent Management Platform (CMP)
Was ist Crazy Egg?
Crazy Egg ist eine Heatmap, mit welcher du das Verhalten der Nutzer auf deiner Website aufzeichnen und analysieren kannst. Crazy Egg erstellt Snapshots, auf Basis dessen leicht verständliche Berichte generiert werden.
Die Berichte führen das exakte Klickverhalten des Users auf, woraus entscheidende Schlussfolgerungen bezüglich relvantem Content und Schwachstellen gezogen werden können.
Warum wird Crazy Egg verwendet?
Informationen über das Nutzerverhalten bietet Betreibern von Websites einen massiven Mehrwert.
- Welche Bilder oder Textstellen erfahren besondere Aufmerksamkeit?
- Wie kommen Veränderungen bei den Nutzern an?
- Welche Abschnitte von Texten sind für die Nutzer besonders interessant?
Diese Fragen kannst du evtl. mit Crazy Egg beantworten.
Dabei kannst du Bereiche auf denen die Nutzer lange verweilen, durch die Heatmap erkennen, aber auch ganze Sessions aufzeichnen und dir im Nachgang ansehen. Daraus resultierende Erkenntnisse kannst du zur Optimierung deiner Website verwenden.
Betrachten wir das Ganze allerdings einmal aus Datenschutzsicht – difficult. Grund dafür ist die Erfassung personenbezogener Daten und die dauerhafte Beobachtung des Users.
Aber keine Panik! Innerhalb dieses Berichtes erhältst du Informationen darüber, wie du Crazy Egg datenschutzkonform nutzen kannst.
Welche Daten werden verarbeitet?
Die Daten die Crazy Egg von den Nutzern deiner Website verarbeitet, sind die folgenden:
- IP-Adresse
- Standort
- Browserinformationen
- Bildschirmauflösung
- Spracheinstellungen
- Besuchte Website/Unterseiten
- Datum/Uhrzeit des Zugriffs auf die Website
Laut Crazy Egg werden die erhobene Nutzerdaten nicht an Dritte weiterverkauft. Zudem werden unter keinen Umständen personenbezogene Daten offengelegt.
Ziel erreicht! 🏁
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Cookies
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an. - Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
IP-Adresse
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Server-Standort
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Firmensitz
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
Crazy Egg muss Bestandteil deiner Datenschutzerklärung sein!
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Warum ist Crazy Egg einwilligungspflichtig?
- Das Konzept von Crazy Egg beruht auf dem Tracking der Nutzer
- Es werden Cookies gesetzt
- Da es dadurch zu einem Zugriff auf das Gerät des Nutzers kommt, ist gem. TDDDG eine Einwilligung erforderlich
- Die IP-Adresse wird verarbeitet
- Es werden weitere personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert
Damit liegen Verstöße gegen die oben genannten Punkte 2, 3, 7 und 9 vor. Eine Einwilligungsfreiheit kann nicht begründet werden.
DISCLAIMER: Dies heißt nicht, dass die nicht genannten Punkte erfüllt sind.
Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von Crazy Egg
Seit dem gekippten Privacy Shield ist die Nutzung von Drittanbieter Services in Amerika eine Grauzone und sollte durch eine Standardvertragsklausel abgesichert werden. Da es sich bei Crazy Egg um ein amerikanisches Unternehmen handelt, empfehlen wir das Einholen einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, um vorsichtig zu sein und Risiken zu minimieren.
Dennoch ist zu überlegen, ob der Nutzen, der durch Crazy Egg entsteht, höher ist als die damit verbundenen Risiken. Falls nicht, solltest du dich über mögliche Alternativen informieren.
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