eKomi
- Sitz: Berlin, Deutschland
- Kategorie: Bewertungen
- Rechtsgrundlage: Einwilligungspflichtig
Was ist eKomi?
eKomi ist eine unabhängige Bewertungs- und Kundenfeedback-Plattform, die Unternehmen ermöglicht, Bewertungen von ihren Kunden zu sammeln, zu verwalten und öffentlich anzuzeigen. eKomi fungiert als Drittanbieter, der authentische und transparente Kundenbewertungen garantiert. Unternehmen können die gesammelten Bewertungen auf ihrer Website, in ihrem Online-Shop oder in anderen Kanälen einbinden, um Vertrauen bei potenziellen Kunden aufzubauen.
Zu den Hauptfunktionen gehören:
- Kundenbewertungen und Feedback: eKomi sammelt Kundenbewertungen, die über verschiedene Kanäle wie E-Mail oder direkt auf der Website abgegeben werden.
- Zertifizierte Bewertungen: eKomi stellt sicher, dass die Bewertungen authentisch sind, indem sie von echten Kunden stammen.
- Bewertungswidgets: Unternehmen können die Bewertungen auf ihrer Website anzeigen, um ihre Kundenzufriedenheit zu belegen.
- SEO-Optimierung: Die eingebundenen Bewertungen tragen zur Sichtbarkeit in Suchmaschinen bei.
Warum wird eKomi verwendet?
eKomi wird aus folgenden Gründen in Websites eingebunden:
- Vertrauensaufbau: Authentische Kundenbewertungen schaffen Vertrauen bei potenziellen Kunden und steigern die Conversion-Rate.
- Reputation verbessern: Unternehmen können durch positive Bewertungen ihre Online-Reputation stärken.
- SEO-Vorteile: Die Bewertungen, die durch eKomi auf der Website eingebunden sind, tragen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei und verbessern die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
- Kundenzufriedenheit erhöhen: Durch die Nutzung von Kundenfeedback können Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte verbessern.
Welche Daten werden verarbeitet?
eKomi verarbeitet verschiedene Arten von personenbezogenen Daten:
- Kundendaten:
- Name, E-Mail-Adresse, Kaufdetails und Kontaktdaten der Kunden, die Bewertungen abgeben.
- Bewertungsinhalte: Kommentare, Sternebewertungen und anderes Feedback.
- Technische Daten:
- IP-Adressen, Browserinformationen und Gerätedaten, die während der Nutzung der Plattform erfasst werden.
- Unternehmensdaten:
- Firmeninformationen und Details zu den bewerteten Produkten oder Dienstleistungen.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
- er Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
- Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
eKomi muss Teil deiner Datenschutzerklärung sein
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Warum ist eKomi einwilligungspflichtig?
eKomi ist nach der DSGVO einwilligungspflichtig, wenn der Dienst auf einer Website eingebunden wird, weil:
- Verarbeitung personenbezogener Daten: Beim Sammeln und Anzeigen von Kundenbewertungen werden personenbezogene Daten (wie Name und Bewertung) verarbeitet. Dies erfordert die Einwilligung der betroffenen Personen.
- Nutzung von Cookies: Wenn eKomi Tracking-Tools oder Cookies verwendet, um das Nutzerverhalten zu analysieren, muss eine Einwilligung eingeholt werden, bevor diese Cookies verwendet werden dürfen.
- Rechte der Betroffenen: Nutzer müssen klar über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, und sie müssen die Möglichkeit haben, Zugriff, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten zu verlangen.
Fazit zur datenschutzkonformen Verwendung von eKomi
eKomi bietet eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Kundenbewertungen zu sammeln und öffentlich darzustellen. Die Plattform stärkt das Vertrauen von potenziellen Kunden und trägt zur Reputation und Sichtbarkeit des Unternehmens bei. Da eKomi DSGVO-konform arbeitet, können Unternehmen sicher sein, dass die Daten ihrer Kunden geschützt und datenschutzfreundlich verarbeitet werden. Die Einbindung auf Websites muss jedoch mit der Einwilligung der Nutzer erfolgen, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.