Hotjar
nur mit Einwilligung
Hotjar
Hotjar ist eine Heatmap. Heatmaps dienen der Analyse des Nutzerverhaltens auf deiner Website.
- Sitz: Paceville, Malta
- Kategorie: Heatmap
- Rechtsgrundlage: Einwilligung erforderlich via Constent Management Platform (CMP)
Was ist Hotjar?
Hotjar ist eine Heatmap, mit welcher du das Verhalten der Nutzer auf deiner Website aufzeichnen und analysieren kannst. Dadurch kannst du erfahren, welche Bereiche deiner Website besonders im Fokus stehen und wo die Schwachstellen sind.
Warum wird Hotjar verwendet?
Es ist für dich als Website-Betreiber natürlich wichtig zu wissen, wie deine Nutzer die Website nutzen. Welche Bilder oder Textstellen erfahren besondere Aufmerksamkeit und welche nicht. Wie kommen Veränderungen bei den Nutzern an? Welche Abschnitte von Texten sind für die Nutzer besonders interessant? Diese Fragen kannst du evtl. mit Hotjar beantworten.
Dabei kannst du Bereiche auf denen die Nutzer lange verweilen durch die Heatmap erkennen, aber auch ganze Sessions aufzeichnen und dir im Nachgang ansehen. Die Erkenntnisse daraus kannst du dann verwenden um deine Website zu optimieren.
Aus Datenschutzsicht hört sich das aber natürlich sehr heikel an, da viele personenbezogene Daten erfasst werden und der Nutzer genau beobachtet wird. Wie du Hotjar trotzdem verwenden kannst, erfährst du im weiteren Verlauf des Beitrags.
Welche Daten werden verarbeitet?
Die Daten die Hotjar von den Nutzern deiner Website verarbeitet, sind die folgenden:
- IP-Adresse
- Standort
- Browserinformationen
- Bildschirmauflösung
- Spracheinstellungen
- Besuchte Website/Unterseiten
- Datum/Uhrzeit des Zugriffs auf die Website
- Klicks, Scrolls, Mausbewegungen
Hotjar gibt selbst an niemals die Daten der Nutzer an Dritte zu verkaufen. Auch werden keine personenbezogenen Daten offengelegt.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Cookies
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an. - Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
IP-Adresse
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Server-Standort
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Firmensitz
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
Hotjar muss Bestandteil deiner Datenschutzerklärung sein!
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Warum ist Hotjar einwilligungspflichtig?
- Das Konzept von Hotjar beruht auf dem Tracking der Nutzer
- Es werden Cookies gesetzt
- Da es dadurch zu einem Zugriff auf das Gerät des Nutzers kommt, ist gem. TDDDG eine Einwilligung erforderlich
- Die IP-Adresse wird verarbeitet (30 Tage)
- Es werden weitere personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert
Damit liegen Verstöße gegen die oben genannten Punkte 2, 7 und 9 vor. Eine Einwilligungsfreiheit kann nicht begründet werden.
DISCLAIMER: Dies heißt nicht, dass die nicht genannten Punkte erfüllt sind.
Das Hotjar eine Einwilligung erfordert sollte durch die Natur des Dienstes klar sein.
Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von Hotjar
Hotjar ist ein Europäischer Anbieter, dies ist generell positiv zu bewerten. Der Anbieter gibt sich Mühe, so wenig Daten wie möglich zu verarbeiten, auch wenn klar sein sollte, dass dies aufgrund der Art des Services nicht gänzlich verhindert werden kann.
Da personenbezogene Daten verarbeitet werden und auch Cookies gesetzt werden ist eine Einwilligung nötig.
Sollte der User aber die Einwilligung erteilen, kann der Service genutzt werden.
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