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Content Delivery Network

jQuery

Die JavaScript-Bibliothek
data processing services
jQuery
jQuery ist ein Content Delivery Network zur Optimierung von Websiteperformance.
Inhalt des Beitrags

Was ist jQuery?

jQuery ist eine schnelle und einfache JavaScript-Bibliothek. Sie wurde entwickelt, um die Skripterstellung und Nutzbarkeit einer Website zu vereinfachen.

Über jQuery können statische Elemente wie Bilder, Videos, Audios, sowie CSS-, HTML- und JavaScript-Dateien für den Betrieb einer Website bezogen werden.

Was ist ein CDN?

Ein CDN (Content Delivery Network) ist ein verteiltes Netzwerk von Servern, das dazu dient, Inhalte effizient an Benutzer auszuliefern. Das Hauptziel eines CDNs besteht darin, die Leistung, Geschwindigkeit und Verfügbarkeit von Webseiten oder Anwendungen zu verbessern, indem es bezogene Daten im Netzwerk auf der ganzen Welt verteilt. Diese Server werden auch Replica-Server genannt.

Warum wird jQuery verwendet?

Aufgrund der beschriebenen Funktionsweise von CDNs mit weltweiten Replica-Servern verbessern sich Ladezeiten und somit der Performancefaktor der Website. Da bei dem Prozess Inhalte der Website auf den Servern von jQuery zwischengespeichert werden, ist jQuery ein Diensteanbieter gemäß Art. 1 Abs. 1 TMG.

CDNs nutzen DNS Resolver, um eine Domäne in eine IP-Adresse umzuwandeln. Auf welchen Server (respektive Server-Standort) zugegriffen wird/wurde, ist schwer nachvollziehbar. Im CDN selbst haben Algorithmen die Kontrolle über die Routenführung und Verbindungsoptimierung. Der Anwender selbst kann keinen Einfluss darauf nehmen.

Das stellt im Sinne der DSGVO ein Problem dar, da Websitebetreiber in der Lage sein müssen, zu belegen, dass kein Datentransfer in unsichere Drittländer stattgefunden hat. Bei jQuery (Open JS Foundation), als amerikanisches Unternehmen, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Datenverarbeitung in den USA stattfindet, welches als unsicheres Drittland einzustufen ist. jQuery (OpenJS Foundation) ist auch nicht Teil des DPFs (Data Privacy Frameworks), das die Datensicherheit von EU-Bürgern in den USA gewährleisten soll.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit jQuery ist nicht möglich.

Welche Daten werden verarbeitet?

Beim Bezug der Daten über die jQuery-Server, wird durch die Anfrage, die Daten abzurufen, immer die IP-Adresse der Benutzer genutzt. Diese stellt ein persönliches Datum dar. Im Hinblick auf den unklaren Standort der Server, ist immer damit zu rechnen, dass dieses Datum auch in unsicheren Drittländern verarbeitet wird.

jQuery setzt von Haus aus keine Cookies. Das Setzen von Cookies kann jedoch durch den Bezug der Ressourcen von Dritten nicht ausgeschlossen werden.

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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung

Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.

Wann besteht eine Einwilligungspflicht?

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:

Cookies

Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.

Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.

Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.

Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit

Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
    • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
    • Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
    • er Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
  2. Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
  4. Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
  5. IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
  6. Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
  7. Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
  8. Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
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IP-Adresse

Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.

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Server-Standort

Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.

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Firmensitz

Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.

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Warum ist jQuery einwilligungspflichtig?

  • Auch wenn jQuery einen besseren Datenschutz-Ansatz verfolgt als andere CDNs, ist mit dem möglichen Transfer der IP-Adresse in unsichere Drittländern weiterhin ein Risiko verbunden.
  • Zusätzlich ist nochmals zu erwähnen, dass die OpenJS Foundation nicht teil des Data Privacy Frameworks (DPF) zwischen der EU und den USA ist. Der Dienst darf dementsprechend erst nach Einwilligung geladen werden, da sonst bereits eine Verbindung zu einem der Server aufgebaut werden würde.
  • Das Erfüllen der Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO in der Datenschutzerklärung stellt eine weitere Hürde dar, da die Information des Verarbeitungsstandorts fehlt und somit keine transparente Information geliefert werden kann.

Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von jQuery

In jedem Fall stufen wir jQuery und andere Content Delivery Networks, vor allem mit Sitz in den USA, als einwilligungspflichtig ein.

Dennoch ist zu überlegen, ob der Nutzen, der durch das CDN entsteht, höher ist als die damit verbundenen Risiken. Falls nicht, solltest du dich über mögliche Alternativen informieren.

Da alle Content Delivery Netzwerke nach dem Replica-Server Prinzip arbeiten, ist uns keine vollständig DSGVO-konforme CDN Alternative bekannt.

Um die Ladezeiten von Websites zu optimieren, können lokale Maßnahmen genutzt werden wie beispielsweise das Verkleinern von Bilddateien. Lokal eingebundene Dateien sind immer DSGVO-konform.

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Erich Panihin

Erich Panihin

CEO & Head of Product

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