LinkedIn Insight Tag
Networking trifft Marketing – nur mit Einwilligung.
LinkedIn Insight Tag
Der LinkedIn Insight Tag ist ein Ad Management und Tracking Dienst, zur Monetarisierung und Analyse von digitalem Content über das umfassende Netzwerk der kompletten Plattform.
- Sitz: Mountain View, Kalifornien, Vereinigte Staaten
- Kategorie: Publisher Ad Management
- Rechtsgrundlage: Einwilligung erforderlich via Consent Management Platform (CMP)
Was ist der LinkedIn Insight Tag?
Der LinkedIn Insight Tag ist der erweiterte Arm der allseits bekannten Networking Plattform LinkedIn. Er ermöglicht es Website-Betreibern Informationen über die Interaktion von LinkedIn Mitgliedern und anderer Nutzer mit ihrer Website zu erhalten.
Hierdurch können Erkenntnisse über das Verhalten, die Aktivitäten und die Interessen der Nutzer gesammelt werden.
Warum wird der LinkedIn Insight Tag verwendet?
Das Hauptaugenmerk bei der Verwendung des Tags liegt auf Conversion-Tracking, Zielgruppen-Targeting sowie Retargeting. Sobald ausreichend Daten gesammelt wurden, mit der die Zielgruppe klar definieren werden kann, können die erhaltenen Informationen problemlos mit Werbekampagnen auf LinkedIn verknüpft werden.
Das Tool kann mit der Verknüpfung und personalisierten Werbung im LinkedIn Netzwerk und dort geschalteten Werbeanzeigen zu deutlich erfolgreicheren Kampagnen führen.
Welche Daten werden verarbeitet?
Damit LinkedIn zielgerichtetere Werbung schalten kann, setzt der Insight Tag Cookies und Zählpixel. Hier ist, wie bei vielen ähnlichen Anbietern, z.B. Google, anzumerken, dass von LinkedIn selbst zwar angegeben wird, dass keine personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden, personenbezogene Daten jedoch anders definiert werden als es die DSGVO tut.
Die über den LinkedIn Insight Tag gesammelten Daten beinhalten unter anderem das Besucherverhalten auf der Website, demografische und geografische Daten, sowie Geräteinformationen (u.a. die IP-Adresse) der Nutzer.
Diese Daten sind personenbezogen und können oft auch direkt dem passenden LinkedIn Nutzer zugeordnet werden sollte dieser mit seinem Account angemeldet sein. .
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Cookies
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an. - Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
IP-Adresse
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Server-Standort
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Firmensitz
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
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Warum ist der LinkedIn Insight Tag einwilligungspflichtig?
- Der Insight Tag setzt Cookies, was gegen den aufgeführten Punkt 2 verstößt.
- Der Insight Tag verarbeitet eine Vielzahl personenbezogener Daten, was gemäß DSGVO einer Einwilligung bedarf.
- Die IP-Adresse des Nutzers wird aktiv verarbeitet.
Wichtig: Das heißt nicht, dass alle anderen Vorschriften der DSGVO erfüllt werden.
Falls der Nutzer keine Einwilligung gibt, ist die einzige Auswirkung die, dass dem Nutzer keine personalisierte Werbung gezeigt wird. Es verhindert nicht, dass generell Werbung geschaltet wird.
Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung des LinkedIn Insight Tags
Da wir es bei LinkedIn mit einem amerikanischen Unternehmen zu tun haben, sollte grundsätzlich nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, eine Einwilligung eingeholt werden. Zudem sprechen auch alle oben genannten Punkte und Einordnungen dafür, dass der Insight Tag von LinkedIn nicht ohne Zustimmung der Nutzer auf deiner Website betrieben werden darf.
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