Mapbox
(k)eine Google Maps Alternative
Mapbox
Mapbox ist ein Tracking-Dienst – ein Karteneditor.
- Sitz: San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten
- Kategorie: Maps
- Rechtsgrundlage: Einwilligungspflichtig via Consent Management Platform (CMP)
Was ist Mapbox?
Mapbox ist ein amerikanischer Anbieter von benutzerdefinierten Online-Karten für Websites und weiteren Anwendungen wie Snapchat, Foursquare und Lonely Planet.
Warum wird Mapbox verwendet?
Mittels Mapbox lassen sich Karten über ein einfach zu bedienenden Editor mit Ebenen, Markern und gezeichneten Linien versehen. Mithilfe eines Code-Schnipsels können diese in die eigene Website eingebunden werden.
Mapbox verarbeitet täglich Hunderte von Millionen Kilometern Live-Straßen und Telemetriedaten. Somit besteht die Möglichkeit, die Karte überall auf der Welt kontinuierlich zu aktualisieren.
Welche Daten werden verarbeitet?
Mapbox gibt in ihrer Datenschutzerklärung an, dass sie folgende Daten verarbeiten könnten, falls du den Dienst nutzt:
- Benutzername
- Name
- E-Mail-Adresse
- Lieferadresse
- IP-Adresse
- Geräte und Browserinformationen
- Betriebssystem
- Inhalt der Anfrage
- Datum und Zeit der Anfrage
- Benutzerdaten und Standortdaten
Die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht. Es wird auch eine zufällig generierte ID erzeugt, die aber nicht mit personenbezogenen Daten in Verbindung gebracht wird.
Ziel erreicht! 🏁
In unserem Service-Universum findest du umfassende Informationen zu einzelnen Services – übersichtlich und digital!
Expertenwissen und Profi-Tipps gibt’s on top 😉
Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Cookies
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an. - Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
IP-Adresse
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Server-Standort
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Firmensitz
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
Mapbox muss Bestandteil deiner Datenschutzerklärung sein!
Jetzt eine Datenschutzerklärung kostenlos über die Testversion unseres Privacy Hubs erstellen!
Warum ist Mapbox einwilligungspflichtig?
- Die Möglichkeit einen AVV Abzuschließen wurde auf der Website nicht deutlich
- Es werden Cookies gesetzt, daher ist gem. TDDDG eine Einwilligung erforderlich
- Die IP-Adresse wird verarbeitet
- Es werden eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet
Damit liegen Verstöße gegen die oben genannten Punkte 1, 2, 7 und 9 vor. Eine Einwilligungsfreiheit kann nicht begründet werden.
DISCLAIMER: Dies heißt nicht, dass die nicht genannten Punkte erfüllt sind.
Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von Mapbox
Mapbox stellt eine Alternative zu Google Maps dar. Aus Datenschutzsicht ist kein Vorteil gegeben.
Bei beiden handelt es sich um amerikanische Anbieter und beide verarbeiten personenbezogene Daten und setzen Cookies.
Zwar gibt Mapbox an, keine personenbezogenen Daten von EU-Bürgern in Länder zu transferieren die ein niedrigeres Sicherheitsniveau haben, dabei ist aber fraglich ob Mapbox die IP-Adresse als personenbezogenes Datum anerkennt. Bei amerikanischen Unternehmen ist dies oft nicht der Fall.
Es bestehen also auch bei Mapbox die bekannten Probleme. Daher rate ich dir, lieber einen europäischen Anbieter zu nehmen.
Du hast Fragen?
Kontaktiere uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch: