MapTiler
- Sitz: Unterageri, Zug, Schweiz
- Kategorie: Karten
- Rechtsgrundlage: Einwilligungspflichtig
Was ist MapTiler?
MapTiler ist eine Plattform für Kartenerstellung. Sie richtet sich an Entwickler, Unternehmen und Institutionen, die benutzerdefinierte Karten für Websites, Apps und Softwarelösungen benötigen. Mit MapTiler können Nutzer Karten erstellen, bearbeiten und hosten, sowie verschiedene Kartendaten integrieren und anpassen.
MapTiler bietet ihren Nutzern folgende Features an:
- Benutzerdefinierte Karten erstellen und anpassen, basierend auf offenen Datenquellen wie OpenStreetMap.
- Geodaten zu visualisieren und in verschiedenen Projekten verwenden, sei es für Apps, Webseiten oder interne Tools.
- Karten offline nutzen und auf sicheren Servern zu hosten, was besonders für Unternehmen und Organisationen von Bedeutung ist, die auf stabile und sichere Kartenlösungen angewiesen sind.
- Cloud-Dienste und APIs für Kartenanwendungen integrieren, mit Tools, die Entwicklern helfen, Karten in ihre Projekte einzubetten.
MapTiler ist dabei eine Alternative zu großen Kartendiensten wie Google Maps und legt besonderen Wert auf Datensouveränität und die Möglichkeit, Daten auf eigenen Servern zu hosten.
Warum wird MapTiler verwendet und was sind seine Vorteile?
MapTiler bietet einige deutliche Vorteile gegenüber anderen Kartendiensten wie Google Maps oder Mapbox, insbesondere in Bezug auf Datensouveränität, Kosten und Flexibilität. Die relevantesten Unterschiede zu anderen Kartendienstleister sind:
- Hosting auf eigenen Servern: Ein großer Vorteil von MapTiler ist die Möglichkeit, Karten On-Premise (also auf eigenen Servern) zu hosten. Das bedeutet, dass Unternehmen die vollständige Kontrolle über ihre Kartendaten haben, was besonders wichtig ist für Unternehmen mit strengen Datenschutzanforderungen oder regulatorischen Vorgaben.
- Keine Abhängigkeit von Drittanbietern: Im Gegensatz zu Google Maps, bei dem Daten oft über die Server von Google fließen, bietet MapTiler mehr Kontrolle über die Daten. Unternehmen können sensible Daten lokal verarbeiten und speichern, ohne sie an externe Anbieter weiterzugeben.
- Open-Source-Daten: MapTiler verwendet Daten von OpenStreetMap (OSM), was für Unternehmen von Vorteil ist, die auf offene Datenquellen setzen möchten. Die Nutzung von OpenStreetMap-Daten erlaubt mehr Flexibilität und Transparenz bei der Datenverarbeitung.
- Datenanpassung und -bearbeitung: Da MapTiler auf OpenStreetMap basiert, können Nutzer die zugrunde liegenden Daten einfacher anpassen und modifizieren als bei proprietären Systemen wie Google Maps.
- Offline-Karten: MapTiler bietet umfassende Unterstützung für Offline-Karten, die lokal gehostet oder in Anwendungen integriert werden können. Das ist ein Vorteil gegenüber Google Maps, das primär für Online-Nutzung konzipiert ist. Für Unternehmen oder Projekte, die auf stabile Kartenlösungen ohne Internetzugang angewiesen sind, ist dies besonders nützlich.
- EU-basierte Server und DSGVO-Konformität: MapTiler bietet die Möglichkeit, Daten auf Servern in Europa zu speichern, was in Bezug auf DSGVO-Konformität ein wesentlicher Vorteil ist. Dies ist besonders für europäische Unternehmen von Bedeutung, die sicherstellen müssen, dass die Datenverarbeitung den europäischen Datenschutzanforderungen entspricht.
Welche Daten werden verarbeitet?
MapTiler verarbeitet hauptsächlich Geodaten und Kartendaten, die für die Erstellung und Anpassung von Karten erforderlich sind. Dazu gehören:
- Standortdaten: Geografische Koordinaten, die zur Erstellung der Karten verwendet werden.
- Nutzerdaten: Informationen über die Nutzung des Kartendienstes, wie IP-Adressen, Nutzungsverhalten und Zugriffszeiten.
- Daten von externen Quellen: MapTiler verwendet Daten von OpenStreetMap und anderen offenen Quellen, die in die Karten integriert werden können.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
- er Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
- Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
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Warum ist MapTiler einwilligungspflichtig?
MapTiler verarbeitet unter Umständen personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder Nutzungsdaten, insbesondere bei der Nutzung der Cloud-Dienste. Nach der DSGVO müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Einwilligung der Nutzer einholen und sicherstellen, dass die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden. Für die Nutzung von Karten-APIs oder Analyse-Tools, die Nutzerdaten erfassen, ist daher die Einwilligung notwendig.
Fazit zur datenschutzkonformen Verwendung von MapTiler
MapTiler bietet eine leistungsstarke und flexible Plattform für Unternehmen und Entwickler, die benutzerdefinierte Karten erstellen und hosten möchten. Die Möglichkeit, Karten lokal oder in der Cloud zu hosten, und die Integration von OpenStreetMap-Daten machen es zu einer attraktiven Alternative zu großen Kartendiensten wie Google Maps. Unternehmen, die besonderen Wert auf Datensouveränität und Datenschutz legen, finden in MapTiler eine Lösung, die den Anforderungen der DSGVO und anderen europäischen Datenschutzstandards gerecht wird.