Microsoft Advertisement
- Sitz: Mountain View, Kalifornien, Vereinigte Staaten
- Kategorie: Marketing
- Rechtsgrundlage: Einwilligung erforderlich via Consent Management Platform (CMP)
Was ist Microsoft Advertising?
Microsoft Advertising ermöglicht es Werbetreibenden Anzeigen und Kampagnen in den Suchergebnissen von Bing, der Yahoo Plattform und auf anderen Microsoft Partnernetzwerken zu schalten. Ähnlich wie z.B. bei Google Ads ermöglich Microsoft Advertising, gezielte Anzeigen zu erstellen und sie auf Grundlagen von Keywords, demografischen Daten und anderen Kriterien auszurichten.
Warum wird Microsoft Advertising verwendet?
Hauptsächlich geht es bei Microsoft Advertising um das Schalten von Werbung im Microsoft Partnernetzwerk. Durch Conversion-Tracking, präzises Zielgruppen-Targeting sowie Retargetings, ermöglicht das Tool, Werbung zielgerichteter an das gewünschte Publikum auszuspielen.
Es handelt sich also nicht ausschließlich um das Schalten und Veröffentlichen von Werbung selbst, sondern auch um die Personalisierung und Verbesserung dieser.
Welche Daten werden verarbeitet?
Damit Microsoft zielgerichtetere Werbung schalten kann, setzt Advertisement Cookies und Zählpixel.
Die von Microsoft gesammelten Daten beinhalten unter anderem die Suchanfragen an sich, Besucherverhalten auf der Website, demografische und geografische Daten, sowie Geräteinformationen (u.a. die IP-Adresse) der Nutzer.
Diese Daten sind personenbezogen und können durch die Verknüpfung mit Microsoft Konten oft zu einen direkten Personenbezug führen.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
- er Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
- Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
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Warum ist Microsoft Advertisement einwilligungspflichtig?
- Microsoft Advertisement setzt Cookies, was gegen den aufgeführten Punkt 2 verstößt.
- Zudem verarbeitet Microsoft eine Vielzahl personenbezogener Daten, was gemäß DSGVO einer Einwilligung bedarf.
- Die IP-Adresse des Nutzers wird aktiv verarbeitet.
Wichtig: Das heißt nicht, dass alle anderen Vorschriften der DSGVO erfüllt werden.
Falls der Nutzer keine Einwilligung gibt, ist die einzige Auswirkung die, dass dem Nutzer keine personalisierte Werbung gezeigt wird. Es verhindert nicht, dass generell Werbung geschaltet wird.
Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von Microsoft Advertisement
Microsoft, als Amerikanisches Unternehmen, verarbeitet, auch wenn zuständige Tochtergesellschaften im Wirkungsbereich der DSGVO ihren Standort haben, dennoch personenbezogene Daten in den USA. Daher sollte grundsätzlich nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, eine Einwilligung eingeholt werden. Zudem: Aufgrund der Vielzahl an genutzten Technologien zur Datengewinnung, speziell der Verwendung von Cookies, steht es außer Frage, dass Microsoft Advertisement ausschließlich nach Einwilligung der Nutzer ausgespielt werden darf.