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TikTok Pixel

Tracking. und Analysetool mit chinesischen Wurzeln

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TikTok

TikTok-Pixel

Der TikTok-Pixel ist ein Trackingtool zur Analyse von Reichweite und Nutzerverhalten.

Inhalt des Beitrags

Warum wird der TikTok-Pixel verwendet?

Unternehmen die daran interessiert sind, ihren Internetauftritt zu verbessern und ihre Marketingmaßnahmen zu messen, entscheiden sich immer häufiger dazu dies über mit Social Media verlinkten Analyse- und Marketingtools wie dem TikTok-Pixel zu machen. 

Der TikTok-Pixel analysiert nicht nur die Daten der aktuellen Nutzer der Website, sondern setzt auch Cookies, um diese ggf. bei einem weiteren Besuch auf der Website oder in einem im TikTok-Netzwerk befindlichen Service, wie beispielsweise der Plattform selbst, wiederzuerkennen.

Dabei sind die Analysemöglichkeiten auf deiner Website vielfältig. Was der Pixel erfasst, entscheidest du. Hier sprechen wir jedoch nur davon, wann der Pixel Daten erfasst. Welche Daten er tatsächlich verwendet und wer diese Daten, neben deiner Person tatsächlich verwendet, kannst du nicht mitbestimmen.

Bei der Analyse sowie dem Tracking werden unter anderem folgende Daten erhoben und verarbeitet:

  • Angesehene Werbeanzeigen und Inhalte
  • User-Agent (u. A. IP-Adresse)
  • Demografische Daten
  • Geografische Daten
  • Interaktion mit Werbung, Diensten und Produkten
  • Klickpfad
  • Zeitstempel

Worauf du bei der Nutzung des TikTok-Pixels achten musst, erklären wir dir im folgenden Beitrag:

Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung

Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.

Wann besteht eine Einwilligungspflicht?

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
  2. Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)

Cookies

Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.

Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.

Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.

Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit

Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:


  1. Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
    a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
    b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
    c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
  2. Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
  4. Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
  5. IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
  6. Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
  7. Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
  8. Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
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IP-Adresse

Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.

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Server-Standort

Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.

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Firmensitz

Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.

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Warum ist der TikTok-Pixel einwilligungspflichtig?

  • Die IP-Adresse der Nutzer ist ein personenbezogenes Datum sowie viele weitere der durch den Pixel erhobenen Daten.
  • Der Pixel setzt Cookies.
  • Weiterhin besteht das Problem, dass TikTok eine Tochtergesellschaft des chinesischen Unternehmens  Bytedance ist. China gilt als unsicheres Drittland. 

Eine Einwilligungsfreiheit kann also nicht begründet werden.

Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung des TikTok-Pixels

Der TikTok-Pixel ist grundsätzlich wie jedes andere Tracking- und Analysetool zu beachten. Es setzt Cookies, sammelt und verarbeitet eine Vielzahl personenbezogener Daten und erstellt anhand der gesammelten Daten Profile von Websitenutzern, welche in vielen Fällen Rückschlüsse auf die natürliche Person hinter dem Internetnutzer geben können. 

 

Des Weiteren ist mit dem hinter TikTok stehenden Unternehmen Bytedance aus China zu beachten, dass alle gesammelten Daten auch in China verarbeitet und genutzt werden. In diesem Fall auch von der Chinesischen Regierung, die es chinesischen Unternehmen vorgibt, alle Daten über inländische und ausländische Personen und Aktivitäten eigenständig offenzulegen. Dies soll nach Aussagen der chinesischen Regierung zum Schutz des Landes und seiner Bevölkerung, sowie der chinesischen Interessen dienen.

Wozu die Daten tatsächlich verwendet werden, lässt sich jedoch nur mutmaßen. 

 

Aufgrund der aufgeführten Punkte empfehlen wir den TikTok-Pixel, wenn keinesfalls darauf zu verzichten ist, ausschließlich mit der Einwilligung der Nutzer auszuspielen. Diese sollten zuvor ausführlich über die Datenverarbeitung informiert werden

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Erich Panihin

Erich Panihin

CEO & Head of Product

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