Usersnap
- Sitz: Linz, Österreich
- Kategorie: Analyse
- Rechtsgrundlage: Einwilligungspflichtig
Was ist Usersnap?
Usersnap ist eine Feedback- und Bug-Tracking-Plattform, die es Unternehmen ermöglicht, visuelles Feedback von Nutzern und Teammitgliedern zu sammeln. Die Plattform ist besonders hilfreich für Entwickler, Designer und Produktteams, die Benutzerfeedback zu Websites, Software oder digitalen Produkten einholen möchten. Usersnap erleichtert die Kommunikation zwischen verschiedenen Teams, indem es Screenshots, Anmerkungen, und visuelle Fehlerberichte erstellt und sammelt.
Zu den wichtigsten Funktionen von Usersnap gehören:
- Visuelles Feedback: Nutzer können durch Screenshots und Anmerkungen direkt auf der Website oder in der App Feedback geben.
- Bug-Tracking: Benutzer können Fehler und Bugs melden, die dann mit Screenshots und technischen Details wie Browserdaten und Geräteinformationen versehen sind.
- Integration: Usersnap lässt sich in Projektmanagement-Tools wie Jira, Trello, Slack und andere Plattformen integrieren, um eine nahtlose Zusammenarbeit zu ermöglichen.
- Kundenfeedback: Unternehmen können Feedback direkt von ihren Kunden einholen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
Warum wird Usersnap verwendet?
Usersnap wird aus mehreren Gründen verwendet:
- Effiziente Fehlerverfolgung: Entwickler und Designer können Fehler schnell lokalisieren und mit den richtigen Informationen beheben, da jeder Bericht detaillierte technische Daten enthält.
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit: Durch das Sammeln von Kundenfeedback können Unternehmen das Benutzererlebnis optimieren und Produkte gezielt verbessern.
- Einfache Kommunikation: Dank der visuellen Feedback-Funktion ist die Kommunikation zwischen verschiedenen Teams einfacher und verständlicher.
- Schnellere Problemlösung: Da technische Informationen automatisch an den Bericht angehängt werden, kann das Team schnell auf Probleme reagieren und Lösungen implementieren.
Welche Daten werden verarbeitet?
Usersnap verarbeitet verschiedene Arten von personenbezogenen und technischen Daten:
- Feedback-Daten:
- Screenshots, Anmerkungen und Feedback von Nutzern, die zur Beschreibung von Problemen oder Verbesserungsvorschlägen genutzt werden.
- Nutzerdaten:
- Name, E-Mail-Adresse, und andere Kontaktdaten, die von Nutzern bereitgestellt werden, wenn sie Feedback einreichen.
- Technische Daten:
- Browserinformationen, Gerätedaten, IP-Adressen, Bildschirmauflösungen, Betriebssysteme und andere technische Informationen, die automatisch mit den Fehlerberichten übermittelt werden.
- Cookies und Nutzungsverhalten: Usersnap verwendet Cookies, um Informationen über das Nutzungsverhalten auf der Website zu erfassen.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung
Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.
Wann besteht eine Einwilligungspflicht?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)
Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.
Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.
Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit
Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
- er Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
- Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
- Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
- IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
- Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
- Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
- Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.
Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.
Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.
Usersnap muss Teil deiner Datenschutzerklärung sein
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Warum ist Usersnap einwilligungspflichtig?
Die Einbindung von Usersnap auf einer Website ist nach der DSGVO einwilligungspflichtig, da die Plattform personenbezogene und technische Daten verarbeitet. Die wichtigsten Gründe dafür sind:
- Verarbeitung personenbezogener Daten: Usersnap verarbeitet personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse und technische Informationen, die für die Erfassung und Bearbeitung von Feedback erforderlich sind. Diese Daten dürfen nur mit der Einwilligung der betroffenen Personen verarbeitet werden.
- Nutzung von Cookies: Usersnap setzt Cookies ein, um Nutzungsverhalten zu verfolgen und technische Daten zu erfassen. Nach der DSGVO ist die Einwilligung der Nutzer erforderlich, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden.
- Transparenz: Nutzer müssen über die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck der Verarbeitung und ihre Rechte informiert werden. Sie müssen außerdem die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Fazit zur datenschutzkonformen Verwendung von Usersnap
Usersnap ist ein vielseitiges Tool zur Verbesserung der Kommunikation, Fehlerverfolgung und Produktoptimierung. Es ermöglicht Unternehmen, visuelles Feedback und Bugs effektiv zu verwalten und gleichzeitig wertvolle Einblicke in die Benutzererfahrung zu gewinnen. Dank der umfassenden Integrationen mit Projektmanagement-Tools ist Usersnap besonders nützlich für agile Teams und Entwickler, die schnellen Zugang zu präzisem Feedback benötigen. Die Plattform erfüllt die Anforderungen der DSGVO, was bedeutet, dass Unternehmen den Service auf eine datenschutzkonforme Weise nutzen können.